Das Thema E-Mail-Archivierung ist für die meisten unserer Kunden derzeit eine der
wichtigsten Aufgaben für die IT-Abteilungen. Zum einen erfordert die stetig
zunehmende Anzahl an E-Mails einen effizienten Umgang mit der enthaltenen
Information und dem benötigten Speicher. Zum anderen ist die dauerhafte
Aufbewahrung von E-Mails für viele Unternehmen aufgrund rechtlicher Anforderungen
notwendig.
Das Prinzip der Archivierung von E-Mails
Durch den Einsatz einer Archivlösung für Microsoft Exchange werden Nachrichten aus
dem Exchange Information-Store entfernt und in einem externen Archivsystem abgelegt.
Dabei wird definiert, nach welchen Regeln welche Nachrichten archiviert und wie lange
sie aufbewahrt werden sollen.
Für den Anwender erfolgt die Auslagerung völlig transparent: auf die Nachrichten
kann er über einen Shortcut in Outlook oder über ein Webinterface jederzeit zugreifen.
Vorteile der Archivierung von E-Mails
Kosteneinsparung
Durch Beschränkung der Datenmenge, die mit hoher Verfügbarkeit gehalten
werden muss:
- Als hochverfügbare Lösung ist der Speicher für Exchange verhältnismässig
teuer. Dabei wird nur ein Bruchteil der gespeicherten Nachrichten hochverfügbar
benötigt. Durch ein Archiv kann eine Auslagerung älterer Nachrichten auf
günstigere Speichermedien erfolgen
- kürzere Ausfallzeiten im Falle eines Servercrashs
Durch Einsparung von Zeit beim Anwender:
- das Aufräumen, Sortieren und Verschieben von Nachrichten entfällt, da
eine virtuell unlimitierte Mailbox zur Verfügung gestellt werden kann
Leichtere Administrierbarkeit
- Schnelleres Backup/Restore durch geringere Datenmenge
- Vorteile bei der Migration durch geringere Exchange-Datenmenge
- Verzicht auf PST-Dateien, die File-Server verstopfen
Besseres Informationsmanagement
- Kein Verlust von Nachrichten
- Kein Aufwand für Aufräumen, Sortieren, Verschieben, Löschen
- Schnellere und komfortablere Suche als Exchange
Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen zur Archivierung von E-Mail
Im Handelsrecht gelten seit 1. Juni 2002 die neuen Bestimmungen des
Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung sowie die Führung
und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern (GeBüV). Letztere regelt die Grundsätze,
falls die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher elektronisch erfolgt.
E-Mails als Teil der Geschäftskorrespondenz sind während der gesetzlichen
Mindestfrist von 10 Jahren aufzubewahren (Art. 962 Abs. 1 OR). Die Frage
der Art und Weise der Aufbewahrung ist dabei nicht unwesentlich.
Insbesondere ist die Integrität (Echtheit und Unverfälschbarkeit) der
elektronischen Nachrichten zu gewährleisten, d.h. sie sind so zu erfassen
und aufzubewahren, dass sie nicht verändert werden können, ohne dass sich
dies feststellen liesse (Art. 3 GeBüV).
Die erfahrenen Buholzer Informatik AG Berater leisten für Sie
- Erstellung eines auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Archivierungskonzepts,
welches Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen erfüllt
- Beratung hinsichtlich der für Sie geeigneten Archivierungslösung
- Evaluierung (wenn gewünscht auch verschiedene Lösungen im Vergleich) in Ihrer
Testumgebung mit laufender Unterstützung durch unsere Consultants
- Auswertung und Dokumentation der Testergebnisse
- Implementierung der gewählten Lösung in Ihrer Produktivumgebung
- Schulung sowohl der Administratoren als auch der Anwender
- Überprüfung des Projekterfolges, Audits, Support
|

|