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E-Mail-Archivierung






Das Thema E-Mail-Archivierung ist für die meisten unserer Kunden derzeit eine der wichtigsten Aufgaben für die IT-Abteilungen. Zum einen erfordert die stetig zunehmende Anzahl an E-Mails einen effizienten Umgang mit der enthaltenen Information und dem benötigten Speicher. Zum anderen ist die dauerhafte Aufbewahrung von E-Mails für viele Unternehmen aufgrund rechtlicher Anforderungen notwendig.


Das Prinzip der Archivierung von E-Mails


Durch den Einsatz einer Archivlösung für Microsoft Exchange werden Nachrichten aus dem Exchange Information-Store entfernt und in einem externen Archivsystem abgelegt. Dabei wird definiert, nach welchen Regeln welche Nachrichten archiviert und wie lange sie aufbewahrt werden sollen.

Für den Anwender erfolgt die Auslagerung völlig transparent: auf die Nachrichten kann er über einen Shortcut in Outlook oder über ein Webinterface jederzeit zugreifen.


Vorteile der Archivierung von E-Mails

Kosteneinsparung
Durch Beschränkung der Datenmenge, die mit hoher Verfügbarkeit gehalten werden muss:

  • Als hochverfügbare Lösung ist der Speicher für Exchange verhältnismässig teuer. Dabei wird nur ein Bruchteil der gespeicherten Nachrichten hochverfügbar benötigt. Durch ein Archiv kann eine Auslagerung älterer Nachrichten auf günstigere Speichermedien erfolgen
  • kürzere Ausfallzeiten im Falle eines Servercrashs

Durch Einsparung von Zeit beim Anwender:

  • das Aufräumen, Sortieren und Verschieben von Nachrichten entfällt, da eine virtuell unlimitierte Mailbox zur Verfügung gestellt werden kann

Leichtere Administrierbarkeit
  • Schnelleres Backup/Restore durch geringere Datenmenge
  • Vorteile bei der Migration durch geringere Exchange-Datenmenge
  • Verzicht auf PST-Dateien, die File-Server verstopfen

Besseres Informationsmanagement
  • Kein Verlust von Nachrichten
  • Kein Aufwand für Aufräumen, Sortieren, Verschieben, Löschen
  • Schnellere und komfortablere Suche als Exchange

Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen zur Archivierung von E-Mail
Im Handelsrecht gelten seit 1. Juni 2002 die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung sowie die Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern (GeBüV). Letztere regelt die Grundsätze, falls die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher elektronisch erfolgt. E-Mails als Teil der Geschäftskorrespondenz sind während der gesetzlichen Mindestfrist von 10 Jahren aufzubewahren (Art. 962 Abs. 1 OR). Die Frage der Art und Weise der Aufbewahrung ist dabei nicht unwesentlich. Insbesondere ist die Integrität (Echtheit und Unverfälschbarkeit) der elektronischen Nachrichten zu gewährleisten, d.h. sie sind so zu erfassen und aufzubewahren, dass sie nicht verändert werden können, ohne dass sich dies feststellen liesse (Art. 3 GeBüV).


Die erfahrenen Buholzer Informatik AG Berater leisten für Sie

  • Erstellung eines auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Archivierungskonzepts, welches Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen erfüllt
  • Beratung hinsichtlich der für Sie geeigneten Archivierungslösung
  • Evaluierung (wenn gewünscht auch verschiedene Lösungen im Vergleich) in Ihrer Testumgebung mit laufender Unterstützung durch unsere Consultants
  • Auswertung und Dokumentation der Testergebnisse
  • Implementierung der gewählten Lösung in Ihrer Produktivumgebung
  • Schulung sowohl der Administratoren als auch der Anwender
  • Überprüfung des Projekterfolges, Audits, Support